Lebensmittelskandale, Hygienemaßnahmen, Qualitätssicherung, Umweltauflagen – dazu ein Lebens- und Futtermittelrecht, welches zu den umfassendsten der Welt gehört. Als Teil der Lebens- und Futtermittelkette – von der Landwirtschaft und der Futtermittelerzeugung über die Verarbeitung und Transport bis zum Handel und der Gastronomie – haben Sie eine Vielzahl von Verordnungen zu berücksichtigen und Auflagen zu erfüllen.
Dies führte zu einer verstärkten Sensibilität der Verbraucher sowohl im Hinblick auf die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel als auch bezüglich deren Herkunft.

Ziel ist es, die Gesundheitsgefährdung der Verbraucher und damit auch eventuelle Kosten für die Industrie zu minimieren.

Die gesetzlichen Anforderungen an die Herstellung und Verwendung von Lebens- und Futtermittel sind im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) niedergelegt. Die darin enthaltenen Bestimmungen sind sowohl für Nutztiere, als auch für Heimtiere relevant. Zusätzlich gelten die Basisverordnungen zur Lebensmittelsicherheit VO (EG)178/2002 und die Futtermittelhygieneverordnung VO (EG) 183/2005.

Diese Anforderungen richten sich an alle in der Lebens- und Futtermittelkette tätigen Unternehmen:

Futtermittelhersteller
  Primärproduktion (Anbau von Obst, Gemüse, Getreide etc.)
  Lebensmittelverarbeiter
  Transport, Lagerung, Groß- und Einzelhandel
  Verwandte Bereiche, wie die Verpackungsmittel-, Reinigungsmittel- und Zusatzstoffindustrie sind in den Anwendungsbereich des Standards eingebunden.
     
Gefahren für die Lebensmittelsicherheit können auf jeder Stufe der Liefer- und Herstellungskette auftreten. Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung im Lebens- und Futtermittelbereich diese Themen jetzt und in der Zukunft zu beherrschen.